Verkehrsregelung - Verkehrszeichen (19./20. Jhdt.)


Das erste offizielle Verkehrszeichen in Deutschland gab es bereits vor der Verbreitung des Automobils. Es war ein Warnzeichen vor Bahnübergängen

1877 wurde ein Reichsgesetz erlassen, das Warnzeichen vor Bahnübergängen vorschrieb. Das hatte damals einen guten Grund, denn es war bereits zu zahlreichen Unfällen mit Fuhrwerken und unachtsamen Fußgängern gekommen.

Je mobiler eine Gesellschaft wurde, desto größer und vielfältiger wurde der Schilderwald, mit dem man versuchte das Miteinander auf den Verkehrswegen zu regeln. Interessant war, dass vor allem in Deutschland Verbotsschilder sehr früh auf kamen

Zu Beginn der Motorisierung gab es noch kaum eine Regelung des Straßenverkehrs. Zwar legten manche Gemeinden für sich einige wenige Hinweise fest und der Kaiserliche Automobilclub hatte bereits 1906 einige Warnzeichen ausgearbeitet, bis es aber zur allgemein gültigen Umsetzung kam, sollte es noch eine Weile dauern. Die ersten amtlichen Verkehrsschilder, die im Grunde von den Autoclubs zusammen gestellt wurden, kamen dann 1910 heraus. Es handelte sich dabei zum einen um vier blau-weiße Schilder, die vor einer scharfen Kurve, vor Kreuzungen, Bahnübergängen und Bodenunebenheiten warnten. Außerdem kamen noch zwei Verbotstafeln mit gelbem Hintergrund und schwarzen Punkten hinzu. Drei schwarze Punkten besagten ein Verbot von Automobilen und Motorrädern. Zwei Punkte erlaubten Motorräder aber keine Automobile. Für die Geschwindigkeitsregulierung sorgte allein ein Schild, dass Kraftfahrzeuge anwies, lediglich 15 km/h schnell zu fahren.

In den 20er Jahren war der Umfang an Verkehrszeichen schon beachtlich angewachsen und erreichte 1929 einen ersten Höhepunkt

Die vier blau-weißen Tafeln waren mittlerweile international verbreitet. Die Tafel für die Höchstgeschwindigkeit hatte man auf 30 km/h hinaufgesetzt. Zu den Sperrtafeln wurden anfangs nur zwei weitere hinzugefügt, nämlich eine Sperrung für Kraftfahrzeuge an Sonn,- und Feiertagen und ein Verbot für Kraftwagen mit mehr als 5,5 Tonnen (vier schwarze Punkte). Die Berliner Straßenverordnung von 1929 setzte neue Maßstäbe. So wurde etwa die Farbgebung vereinheitlicht. Die Verkehrszeichen waren nun rot-weiß-schwarz gehalten (weißer Grund, rote Umrahmung, schwarzes Zeichen). Zu den Warnungen vor Querrinnen, Kurven und Kreuzungen kamen die vor einem bewachten und einem unbewachten Bahnübergang und ein Warnschild mit Ausrufungszeichen für Gefahren aller Art hinzu. Auch die Sperrtafeln waren nun in weiß-rot-schwarz gehalten und umfassten nun eine Vielzahl von Punktvariationen. Von einem bis fünf Punkten, gefüllt oder ungefüllt reichten die Sperrverordnungen. Die Ungefüllten bezogen sich auf eine Sonn,- und Feiertagsregelung. Ferner gab es etliche Richtungsschilder, Geschwindigkeitsschilder, Schilder für Einbahnstraßen, sowie Straßen 1. Ordnung und Hauptstraßen, Schilder für Reit, oder Radfahrwege und Fußgängerüberwege.

So richtig umfangreich wurde der Schilderwald in den 30er Jahren und nahm in der Zeit danach stetig zu

Neben vielen im Laufe der 30er Jahre hinzu gekommenen Zeichen, wurde im November 1938 das Haltzeichen eingeführt. Es war ein rot umrahmtes Dreieck mit blauem Grund und weißer Schrift. Nachdem die Nazis 1939 das tschechische Staatsgebiet vollständig besetzt hatten, wurde in diesem Gebiet statt des Haltzeichens ein Stop-Zeichen verwendet, weil es sprachlich besser verständlich war. Das Haltzeichen blieb ansonsten noch bis weit in die Zeit der Bundesrepublik erhalten und wurde sogar in den Verkehrszeichenkatalog anderer Länder aufgenommen. So verwendeten etwa die englischen Besatzungstruppen den Ausdruck „Halt“ für Stop. Nach dem Wiener Abkommen über Verkehrszeichen 1968 versuchte man eine internationale Übereinkunft zu erreichen, was auch gelang. Das von diesem Zeitpunkt an fast überall gebräuchliche Stoppschild wurde in West-Deutschland 1971 eingeführt. Bis dahin hielt man am Halt-Schild fest

Fotos & Text: Marina Block

Bilder

Informationen:

MarkeVerkehrsregelung
ModelVerkehrszeichen
Baujahr19./20. Jhdt.

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