Ein großer Bestand an Treibstoffen und Schmiermittel war und ist wahrscheinlich immer noch eine Grundvoraussetzung um Kriege führen zu können. Über ein großes Reservoir an diesen Stoffen zu verfügen, war während des zweiten Weltkriegs ein primäres Interesse der Nazis, das sie mit allen Mitteln verfolgten
Nachdem die Nazis 1933 die Herrschaft erlangten, begannen sie, alles auf einen Krieg vorzubereiten. Anfangs geschah dies noch im Geheimen (laut Versailler Vertrag waren Mobilmachungsmaßnahmen den Deutschen untersagt) und später ab 1936, als Göring die Wirtschaftselite auf die Kriegspläne einschwor, sehr offensichtlich. Ein Vierjahresplan wurde aufgestellt, der das Land bis 1940 kriegsbereit machen sollte. Um kriegswichtige Rohstoffe herzustellen und zu lagern, gründete das Reichswirtschaftsministerium allerdings schon 1934 unter Beteiligung der I.G. Farben eine Tarnfirma unter dem Namen „Wirtschaftliche Forschungsgesellschaft mbH“ kurz Wifo. Unter dem Deckmantel von Wifo wurde nicht nur ein Spezialöl für die Wehrmacht hergestellt, sondern auch Großtanklager für das Heer und die Luftwaffe wie in Bremen-Farge gebaut und riesige Hydrierwerke verwaltet wie in Leuna, in denen aus Kohle synthetischer Treibstoff entstand.
Um genug Treibstoff für die Kriegsmaschinerie zu haben, wurden verschiedene Maßnahmen ergriffen
Neben der Herstellung von synthetischem Treibstoff aus Kohle, dem Bezug von Öl aus Rumänien und Österreich (im Wiener Becken wurden große Ölvorkommen entdeckt) und der Beschlagnahmung von Treibstoffen in besetzten Gebieten wurde der Benzinbezug für die Bevölkerung ab 1940 streng rationiert. Ausgehängte Bekanntmachungen sollten klarstellen, wer Benzin erhalten konnte und unter welchen Voraussetzungen. Benzin wurde nur gegen Bezugsscheine ausgegeben. Das waren entweder Tankausweiskarten des Reichsbeauftragten für Mineralöl oder Wehrmachtsgutscheine in Verbindung mit Fahrtnachweisen. Zuwiderhandlungen wurden drastisch bestraft. Den Betreibern der „Zapfstellen“, wie Tankstellen damals hießen, und wohl auch nicht legitimierten Käufern drohten Gefängnis, Geld,- und Ordnungsstrafen. Aber damit nicht genug. Es wurde auch damit gedroht, dass bei Zuwiderhandlung die Kriegswirtschaftsverordnung von 1939 greifen könne. Das bedeutete eine Anklage als Kriegsverbrecher und damit die Todesstrafe. Mit solchen harschen Methoden versuchten die Machthaber, die Bevölkerung in Schach zu halten.
Fotos & Text: Marina Block